Health Claims verständlich erklärt: Was erlaubt ist und was nicht
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Für konkrete Fragen zu Etiketten oder Werbung solltest du dich rechtlich beraten lassen. Er ersetzt auch keine ärztliche Beratung.
"Trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei." Diesen Satz hast du bestimmt schon auf einer Verpackung gelesen. Klingt nüchtern, fast schon langweilig. Und genau das ist gewollt. Denn hinter solchen Sätzen steckt ein strenges EU-Regelwerk: die Health-Claims-Verordnung. Was sie erlaubt, was sie verbietet und was ein Health Claim eben nicht aussagt, erklären wir hier.
Was sind Health Claims?
Health Claims, auf Deutsch gesundheitsbezogene Angaben, sind Aussagen, die einen Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile und der Gesundheit herstellen. Zum Beispiel: "Vitamin D trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei." In der EU dürfen solche Aussagen in der Werbung und auf Verpackungen nur verwendet werden, wenn sie zugelassen sind und die Bedingungen für ihre Verwendung erfüllt werden 1.
Wichtig ist die Abgrenzung zu den nährwertbezogenen Angaben:
- Nährwertbezogene Angabe: sagt etwas über den Gehalt aus, etwa "zuckerfrei", "reich an Protein" oder "Ballaststoffquelle".
- Gesundheitsbezogene Angabe (Health Claim): sagt etwas über eine Wirkung auf eine Körperfunktion aus, etwa "trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei" 1.
Die Regeln gelten nicht nur für Verpackungen, sondern für jede kommerzielle Kommunikation rund um Lebensmittel: Onlineshop, Anzeigen, Social Media 1.
Warum gibt es Health Claims?
Ohne Regeln wäre das Ergebnis vorhersehbar: Jede Marke würde sich die "besten" Wirkungen zusammenreimen, oft ohne solide Belege, teils widersprüchlich, teils irreführend. Die EU-Verordnung verfolgt deshalb zwei Ziele: Verbraucherinnen und Verbraucher vor falschen Gesundheitsversprechen schützen und in allen EU-Ländern die gleichen Spielregeln schaffen 1.
Wie gross der Wildwuchs vorher war, zeigt eine Zahl: Die EU-Länder meldeten ursprünglich rund 44.000 gesundheitsbezogene Angaben. Daraus wurde eine Liste von etwa 4.600 Angaben zusammengestellt und von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geprüft 2. Nur ein kleiner Teil davon hat es in die Liste der zugelassenen Angaben geschafft 3.
Welche Arten von Health Claims gibt es?
Die Verordnung unterscheidet drei Arten 2:
| Art | Worum es geht | Beispiel |
|---|---|---|
| Funktionsbezogene Angaben (Artikel 13) | Rolle eines Nährstoffs für normale Körperfunktionen, Wachstum oder psychische Funktionen | Magnesium trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei |
| Angaben zur Verringerung eines Krankheitsrisikos (Artikel 14) | Verringerung eines Risikofaktors für eine Krankheit, einzeln zugelassen und mit Pflichthinweisen | Pflanzensterine senken nachweislich den Cholesterinspiegel, ein hoher Cholesterinwert ist ein Risikofaktor für die koronare Herzkrankheit |
| Angaben zur Entwicklung von Kindern (Artikel 14) | Entwicklung und Gesundheit von Kindern | Vitamin D wird für ein gesundes Wachstum und eine gesunde Entwicklung der Knochen bei Kindern benötigt |
Die allermeisten Claims, die du auf Nahrungsergänzungsmitteln liest, gehören zur ersten Gruppe. Sie sind in der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 aufgelistet 3.
Wie wird ein Health Claim zugelassen?
Vereinfacht läuft es so ab:
- Die EFSA prüft wissenschaftlich, ob ein Zusammenhang zwischen dem Stoff und der behaupteten Wirkung durch Studien am Menschen belegt ist 4.
- Was als ausreichender Beleg gilt, beschreibt die EFSA in einer eigenen wissenschaftlichen Leitlinie. Wichtig sind unter anderem eine klar definierte, messbare Wirkung und Studien in der passenden Zielgruppe 5.
- Die Europäische Kommission entscheidet auf dieser Grundlage zusammen mit den Mitgliedstaaten über die Zulassung 2.
- Zugelassene und abgelehnte Angaben stehen im öffentlichen EU-Register, jeweils mit den Bedingungen für ihre Verwendung 6.
Ein Health Claim ist also eher ein zugelassener, standardisierter Satz als eine freie Interpretation von Studien. Ein Beispiel für eine Ablehnung: Die EFSA hat alle beantragten Angaben zu Coenzym Q10 geprüft und keinen ausreichenden Nachweis gesehen 7. Mehr dazu im Q10-Artikel.
Was grundsätzlich verboten ist
Einige Aussagen sind bei Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln grundsätzlich tabu, egal wie gut die Studienlage ist:
- Heilversprechen: Einem Lebensmittel darf nicht zugeschrieben werden, dass es eine Krankheit verhütet, behandelt oder heilt. Das regelt die Lebensmittelinformationsverordnung 8.
- Abnehm-Versprechen mit Zahlen: Angaben über Dauer und Ausmass einer Gewichtsabnahme sind verboten 1.
- Angstmache: Es darf nicht suggeriert werden, dass die Gesundheit leidet, wenn man das Lebensmittel nicht verzehrt 1.
- Empfehlungen einzelner Ärzte: Auch diese sind als gesundheitsbezogene Angabe nicht erlaubt 1.
Und was ist mit allgemeinen Formulierungen wie "gut für die Gesundheit" oder "unterstützt dein Wohlbefinden"? Solche unspezifischen Aussagen sind nur erlaubt, wenn direkt daneben ein konkreter, zugelassener Health Claim steht 1.
Claims gelten nur unter Bedingungen
Ein zugelassener Claim darf nicht auf jedes Produkt geschrieben werden, das den Stoff irgendwie enthält. Für jede Angabe sind Bedingungen festgelegt 3 6. Einige Beispiele:
| Health Claim | Bedingung |
|---|---|
| Vitamine und Mineralstoffe, zum Beispiel Magnesium und die normale Muskelfunktion | Das Produkt muss eine "Quelle" des Nährstoffs sein, also eine nennenswerte Menge liefern |
| EPA und DHA tragen zu einer normalen Herzfunktion bei | tägliche Aufnahme von 250 mg EPA und DHA |
| DHA und EPA tragen zur Aufrechterhaltung eines normalen Triglyceridspiegels im Blut bei | tägliche Aufnahme von 2 g EPA und DHA |
| DHA und EPA tragen zur Aufrechterhaltung eines normalen Blutdrucks bei | tägliche Aufnahme von 3 g EPA und DHA |
| Kreatin erhöht die körperliche Leistung bei Schnellkrafttraining im Rahmen kurzzeitiger intensiver körperlicher Betätigung | tägliche Aufnahme von 3 g Kreatin |
Was heisst das praktisch? Ein Omega-3-Produkt mit 500 mg EPA und DHA pro Tag darf mit der Herzfunktion werben, aber nicht mit dem Blutdruck. Liefert ein Produkt die nötige Menge nicht, ist die Aussage rechtlich nicht zulässig, auch wenn der Stoff grundsätzlich bekannt ist.
Sonderfall Pflanzenstoffe: die "on hold"-Liste
Bei Pflanzenstoffen, den sogenannten Botanicals wie Ashwagandha, Safran oder Kurkuma, wird es kompliziert. Die Kommission hat die Bewertung dieser Angaben zurückgestellt. Sie stehen seitdem auf einer "on hold"-Liste, und eine abschliessende Entscheidung steht bis heute aus 2.
Dürfen solche Angaben also verwendet werden? Der Europäische Gerichtshof hat dazu im April 2025 entschieden (Rechtssache C-386/23). Kurz gesagt: Nur unter den Übergangsvorschriften der Verordnung, also nur für Angaben, die fristgerecht zur Prüfung eingereicht wurden, und nur, wenn die übrigen Anforderungen der Verordnung erfüllt sind 9. Für dich als Käufer heisst das: Eine Aussage auf einem Pflanzenprodukt ist nicht automatisch von der EFSA geprüft, auch wenn sie ähnlich klingt wie ein zugelassener Claim.
Die Grenze zwischen Claims und Studien
Das ist der Kern, an dem viele Leser und leider auch viele Marken scheitern.
Ein Claim ist kein Studien-Sticker
Studien können vieles zeigen: Veränderungen von Blutwerten, Effekte nur bei Mangel, nur in bestimmten Gruppen oder nur mit bestimmten Formen und Dosierungen. Ein Claim muss dagegen allgemein verständlich sein, auf robusten Belegen beruhen und darf keinen Krankheitsbezug haben 1 5.
Das Ergebnis: Es gibt Stoffe mit spannender Studienlage, aber ohne Claim. Und es gibt Claims, bei denen der Nutzen im Alltag klein ist oder nur bei einer Unterversorgung eine Rolle spielt.
"Trägt zu ... bei" heisst nicht "macht garantiert besser"
Die Formulierung beschreibt die Rolle eines Nährstoffs für eine normale Körperfunktion. Sie sagt nichts darüber, wie gross ein Effekt ist, und schon gar nicht, dass mehr automatisch besser ist. Wer ausreichend versorgt ist, hat durch zusätzliche Mengen meist keinen weiteren Vorteil. Mehr dazu im Artikel NRV vs. Bedarf.
Gleicher Wirkstoff heisst nicht gleiche Aufnahme
Gerade bei Mineralstoffen und fettlöslichen Stoffen entscheiden Verbindung und Darreichungsform mit darüber, wie viel im Körper ankommt. Der Claim unterscheidet das nicht. Mehr dazu im Artikel Bioverfügbarkeit einfach erklärt.
Checkliste: So liest du Health Claims richtig
- Wortlaut: Ist es eine nüchterne Funktionsaussage oder klingt es nach Therapie und Heilung? Letzteres ist ein Warnsignal.
- Menge pro Tagesportion: Steht eine klare Menge des Wirkstoffs da, und erfüllt sie die Bedingung des Claims 6?
- Umfeld: Was suggerieren Bilder, Produktname und Begleittexte? Oft steht dort indirekt mehr, als der Claim hergibt.
- Nachschlagen: Existiert der Claim im EU-Register genau so? Das Register ist öffentlich und kostenlos 6.
- Dein Bedarf: Hast du überhaupt eine Lücke? Dabei hilft der Artikel Nahrungsergänzungsmittel: Wann sie sinnvoll sind.
Wie wir das bei Primalean handhaben
Unser Grundsatz: Auf unseren Produkten und im Shop verwenden wir ausschliesslich zugelassene Health Claims, mit ihren Bedingungen. Für Stoffe ohne zugelassene Angabe machen wir keine Wirkversprechen.
Und dieser Blog? Auch ein Blog, den ein Hersteller betreibt, kann rechtlich als Werbung gelten, selbst wenn er Wissen vermittelt. Deshalb verlinken wir hier keine Produkte, ordnen Studien mit ihren Grenzen ein und schreiben offen, wenn es für einen Stoff keinen zugelassenen Claim gibt. Das passt zu dem, wofür wir stehen: Wissen statt Raten. Mehr dazu in Unsere Mission.
Häufige Fragen
Was sind Health Claims einfach erklärt?
Sind Health Claims staatlich geprüfte Wirksamkeitsbeweise?
Nein. Geprüft wird der allgemeine Zusammenhang zwischen einem Stoff und einer Körperfunktion, nicht das einzelne Produkt. Ein Claim ist ein Qualitätsfilter, aber keine Garantie für einen spürbaren Effekt 4.
Heisst "kein Claim" automatisch "wirkt nicht"?
Nein. Es heisst nur, dass es keine zugelassene Aussage gibt, entweder weil die Belege der EFSA nicht ausgereicht haben oder weil nie ein passender Antrag gestellt wurde. Das ist eine regulatorische Aussage, nicht automatisch eine biologische.
Wo kann ich Health Claims nachschlagen?
Im EU-Register für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben der Europäischen Kommission. Dort stehen zugelassene und abgelehnte Angaben mit ihren Bedingungen 6.
Dürfen Nahrungsergänzungsmittel mit Heilwirkungen werben?
Nein. Lebensmitteln einschliesslich Nahrungsergänzungsmitteln darf nicht zugeschrieben werden, dass sie eine Krankheit verhüten, behandeln oder heilen 8.
Gelten Health Claims auch für Pflanzenstoffe wie Ashwagandha?
Für Pflanzenstoffe ist die Bewertung seit Jahren zurückgestellt ("on hold"). Solche Angaben dürfen laut Europäischem Gerichtshof nur unter engen Übergangsvorschriften verwendet werden 9. Eine EFSA-Prüfung steckt dahinter in der Regel nicht.
Fazit
Health Claims sind ein rechtlicher Rahmen, der Gesundheitswerbung bei Lebensmitteln standardisiert und begrenzt. Sie sind nützlich für den Verbraucherschutz und die Vergleichbarkeit, aber bewusst vorsichtig formuliert und kein Beweis für eine starke Wirkung.
Wer sinnvoll entscheiden will, schaut deshalb nicht nur auf den Claim, sondern auch auf Menge, Form, eigenen Bedarf und die eigenen Blutwerte. Ein Claim ist der Anfang der Prüfung, nicht das Ende.
Mehr zu verwandten Themen: Nahrungsergänzungsmittel: Wann sinnvoll? | Bioverfügbarkeit einfach erklärt | Magnesiumverbindungen im Überblick
Quellen und Evidenzbewertung
[1] Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (Health-Claims-Verordnung). Evidenz: 10/10 (Rechtsgrundlage). EUR-Lex zurück
[2] Europäische Kommission. Health claims (Überblick, Kategorien, Verfahren). Evidenz: 9/10 (Behördenangabe). EU-Kommission zurück
[3] Verordnung (EU) Nr. 432/2012 der Kommission zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel. Evidenz: 10/10 (Rechtsgrundlage). EUR-Lex zurück
[4] EFSA. Health claims (Rolle der EFSA bei der wissenschaftlichen Bewertung). Evidenz: 9/10 (Behördenangabe). EFSA zurück
[5] EFSA NDA Panel. Scientific and technical guidance for the preparation and presentation of a health claim application (Revision 3). EFSA Journal. 2021;19(3):6554. Evidenz: 9/10 (Behördenleitlinie). EFSA zurück
[6] Europäische Kommission. EU Register of Nutrition and Health Claims. Evidenz: 9/10 (offizielles Register). EU-Kommission zurück
[7] EFSA NDA Panel. Scientific Opinion on the substantiation of health claims related to coenzyme Q10. EFSA Journal. 2010;8(10):1793. Evidenz: 9/10 (Behördenbewertung). DOI zurück
[8] Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (LMIV), Artikel 7 Absatz 3. Evidenz: 10/10 (Rechtsgrundlage). EUR-Lex zurück
[9] Europäischer Gerichtshof. Urteil vom 30.04.2025, Rechtssache C-386/23, zu gesundheitsbezogenen Angaben über Pflanzenstoffe ("on hold"). Evidenz: 10/10 (Rechtsprechung). Curia zurück